Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) - Ihr Foto ist gefragt
Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ein Foto, auf dem dieser zweifelsfrei erkennbar ist. Es weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.
Format:
- 35 x 45 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)
- Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)
- Gesicht zentral platziert
Farbe:
- schwarz-weiß oder farbig
Qualität:
- scharf, klar und kontrastreich
- Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen
Hintergrund:
- Neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren
Ausleuchtung:
- gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen
Kopfposition:
- frontal (nicht im Profil)
Gesichtsausdruck:
- neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera
Augen:
- geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera
Brillenträger:
- Gläserrand oder Gestell dürfen Augen nicht verdecken
- Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)
Kopfbedeckung:
- grundsätzlich nicht erlaubt
- Ausnahmen sind zulässig, z.B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall: Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)
Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. Schwerpflegebedürftige).
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