Krankengeld und andere Geldleistungen
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Während der Arbeitsunfähigkeit zahlen wir unseren Versicherten als Entgeltersatz Krankengeld aus. Wir beginnen mit der Krankengeldzahlung unmittelbar nachdem der Arbeitgeber/Leistungsträger die gesetzlich bestimmte Entgeltfortzahlung/Leistungsfortzahlung eingestellt hat. Das Krankengeld kann (bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit) bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt werden. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgeltes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), jedoch maximal 90 % des Nettoarbeitsentgeltes. Bei anderen Leistungsträgern (z.B. Bundesagentur) gelten andere Werte. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt, die teilweise von uns oder auch ganz von uns getragen werden (z.B. Krankengeld in Höhe Arbeitslosengeld).
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