Zuzahlungen

Zuzahlungen und Befreiungsmöglichkeiten

Für bestimmte Leistungen schreibt der Gesetzgeber Zuzahlungen vor. Diese Zuzahlungen sind für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen einheitlich geregelt. Sie betragen:

Leistung Höhe der Zuzahlung
Krankenhausbehandlung (vollstationär) 10,00 EUR täglich (längstens für 28 Tage je Kalenderjahr)
stationäre Vorsorge oder Rehabilitation (Kuren) 10,00 EUR täglich (für die gesamte Dauer)
Mutter/Vater-Kind-Kur 10,00 EUR täglich (für die gesamte Dauer)
Fahrkosten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten 10% der Fahrkosten, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR (i.d.R. 10,00 EUR)
Zahnersatz je nach Versorgungsform und Inanspruchnahme der Zahnvorsorgeuntersuchungen (siehe Zahnersatz)
Kieferorthopädische Behandlung 10-20% der Kosten; dieser Betrag wird bei erfolgreichem Abschluss von uns erstattet.
Heilmittel (z.B. Bäder, Massagen...) 10% der Kosten, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR, zuzüglich 10,00 EUR je Verordnung
Orthopädisches Schuhwerk vergleichbarer Eigenanteil für Konfektionsschuhe *
Hilfsmittel        10% der Kosten, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln monatlich: 10% der Kosten, höchstens 10,00 EUR
Ärztliche und Zahnärztliche Behandlung 10,00 EUR je Quartal bei der 1. Inanspruchnahme
Arznei und Verbandmittel 10%, mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR pro Medikament/Mittel

*Keine Befreiungsmöglichkeit von o.g. Eigenanteil, da die Kosten eines Konfektionsschuhs keine Zuzahlung in diesem Sinne darstellen, sondern es sich nur um einen "Vorteilsausgleich" handelt.

Befreiungsmöglichkeiten bei Überforderung:

Im Rahmen der sogenannten "Überforderungsklausel" gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Eigenanteile erstattet zu bekommen. Hierzu wird die individuelle Belastungsgrenze errechnet. Diese beträgt im Normalfall 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken reduziert sich dieser Betrag auf 1%. Diese Grenze muss jährlich neu errechnet werden. Bitte sammeln Sie alle Belege für eine eventuelle Erstattung. Sie können sich gerne ihr persönliches Quittungsheft bzw. die Unterlagen für Ihre Erstattung bei uns anfordern.

Damit Sie sich auch selber unverbindlich einen Eindruck über Ihre Belastungsgrenze bzw. evtl. zu erwartende Erstattungen machen können, bieten wir Ihenn unseren Befreiungsrechner an. Eine ausführliche Beratung kann dieser Rechner allerdings nicht ersetzen. Die Rechenergebnisse haben auch keine rechtliche Wirkung.

 

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