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Krankenkassen führen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ein

BKK Achenbach Buschhütten hat mit der Ausgabe der ersten elektronischen Gesundheitskarten begonnen.

Das Gesundheitssystem in Deutschland wird in Zukunft die Möglichkeiten der elektronischen Medien stärker nutzen. Es wird deshalb ein System aufgebaut, das den Austausch von Informationen auf elektronischem Weg ermöglicht. Das Ziel ist es, dass Ärzte besser informiert und Patienten schneller behandelt werden. Doch der Weg zu einer kompletten Infrastruktur dauert voraussichtlich bis ins Jahr 2015 oder 2016.

Den ersten Schritt gehen die Krankenkassen noch in diesem Jahr: Die Ausgabe der eGK beginnt. Der Gesetzgeber hatte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bereits für 2006 beschlossen. Diese Vorgabe konnte damals jedoch nicht umgesetzt werden. Durch technische Probleme und „politisches Tauziehen“ wurde die Ausgabe der eGK immer weiter verzögert. Ende 2010 hat das Bundesministerium für Gesundheit gehandelt und die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, dass bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent der Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten müssen.

Die BKK Achenbach Buschhütten beginnt die Ausgabe der eGK zunächst in Kreuztal und Siegen. Bis Jahresende werden so rund 5.600 Versicherte mit einer eGK versorgt sein. Die Versorgung wird 2012 abgeschlossen.

Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

In der ersten Phase wird der Unterschied zur jetzigen Situation nicht bemerkbar sein. Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich weitestgehend die gleichen Daten, die heute schon auf der Krankenversichertenkarte gespeichert sind, nämlich Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer und Versichertenstatus des Patienten. Zusätzlich enthält die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis in den Staaten der Europäischen Union und zusätzlich in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz die EHIC (European Health Insurance Card). Anders als die bisherige Versichertenkarte wird die elektronische Gesundheitskarte ein Foto enthalten, das den Besitzer zeigt. Damit soll ein Missbrauch mit der elektronischen Gesundheitskarte erschwert werden.

Zukunftsmusik

Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich Schlüssel, die es erlauben, sich in der Telematik-Infrastruktur eindeutig auszuweisen und gezielt Nachrichten etwa an einen Arzt zu verschicken und von diesem zu erhalten, ohne dass jemand anderes diese Nachrichten lesen kann. Um dies zu gewährleisten, wird die elektronische Gesundheitskarte als erster zentraler Baustein des Systems verteilt. Erst wenn alle Karten ausgeliefert sind, wird das Gesundheitsnetzwerk aufgebaut.

Freiwillige Angaben

In einem weiteren Schritt können Versicherte auf Wunsch weitere Angaben auf der Karte speichern lassen, etwa die Einwilligung zur Organspende oder eine Patientenverfügung. Diese zusätzlichen Angaben sind jedoch freiwillig. In einer weiteren Stufe wird es außerdem möglich sein, dass der Arzt mit Einverständnis des Versicherten wichtige Informationen für den Notfall auf der Karte hinterlegt. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Allergien oder chronischen Erkrankungen. In einem Notfall, bei dem der Patient selbst keine Auskunft geben kann, liefert die elektronische Gesund-heitskarte dann diese Informationen, die im Einzelfall überlebenswichtig sein können. Ursprünglich war geplant, noch weit mehr Informationen auf der Karte zu hinterlegen, doch im Diskussionsprozess wurde dies aufgegeben.

Weiterer Ablauf: Phase 1 bis Phase 5

In den folgenden Jahren werden zunächst weitere Elemente der Telematik-Infrastruktur ausgebaut. Dazu wurden fünf einzelne Projekte definiert und die Verantwortlichen festgelegt. Der Architekt der Telematik-Infrastruktur ist die „gematik“ (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Diese Gesellschaft wird von den Teilnehmern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, also den Vertretern der Ärzteschaften, der Apotheker und der Krankenkassen, getragen. In Zukunft wird die „gematik“ fünf Projekte koordinieren:

1. Basis-Telematikinfrastruktur (Basis-TI):
Die Verantwortung liegt gemeinsam bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (Verband der gesetzlichen Krankenkassen). Die Basis-Telematik-Infrastruktur legt fest, wie die grundsätzliche Infrastruktur für die elektronischen Gesundheitsanwendungen, die im Zusammenhang mit der Karte möglich werden, aussehen soll. Hier wird quasi die Architektur für das gesamte Projekt geschaffen. Es geht etwa darum, wie den Teilnehmern des Gesundheitswesens elektronische Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, wie solche Anwendungen hochsicher und geprüft in das zukünftige Gesundheitsnetz gelangen, wie diese Dienste miteinander arbeiten können und wie diese Anwendungen aktuell gehalten werden.

2. Vertragsstammdatenmanagement (VSDM):
Die Verantwortung liegt beim GKV Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen). Hier geht es darum, wie in einem zukünftigen Gesundheitsnetz die verwaltungstechnischen Daten der Krankenkassenverträge, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, online geändert werden können. Heute wird dazu jedes Mal eine neue Karte gefertigt und versandt. Die elektronische Gesundheitskarte ist online änderbar und spart damit Geld und Rohstoffe ein.

3. Adressierte Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE):

Die Verantwortung liegt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wie sollen in Zukunft Ärzte Daten auf hochsicherem Wege austauschen? Ziel ist es, dass eine hochsichere und komfortable E-Mail-Kommunikation zwischen den Ärzten eingerichtet wird, über die Arztbriefe, Befunde, Untersuchungsbilder und ähnliches ausgetauscht werden können. Der Hausarzt kann sich dann über das Gesundheitsnetzwerk sicher und schnell mit einem Fachkollegen über seine Patienten beraten, um immer den bestmöglichen medizinischen Rat zu geben. Hierfür wird den Ärzten der sogenannte elektronische „Heilberufsausweis“ ausgestellt.

4. Notfalldatenmanagement (NFDM):
Die Verantwortung liegt bei der Bundesärztekammer. Zusätzlich zu den Verwaltungsdaten der Krankenkassen ist auf der elektronischen Gesundheitskarte Platz für Notfalldaten vorgesehen. Das Projekt regelt, wie diese Informationen gespeichert und genutzt werden sollen.

5. Zugang und Änderung von Gesundheitsdaten am Beispiel der elektronischen Fallakte:
Die Verantwortung liegt bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hier wird definiert, wie bereits bestehende elektronische Gesundheitsanwendungen, die es heute schon vereinzelt gibt, in Zukunft in die Telematik-Infrastruktur integriert werden können. Bei dem gesamten Prozess sollen die wertvollen Erfahrungen der Vergangenheit nicht über Bord geworfen werden. Es wird angestrebt, soviel wie möglich von der bereits bestehenden Infrastruktur in die geplante Telematik-Infrastruktur zu übertragen.

Fazit:
Damit all diese Projekte verwirklicht werden, bekommt jeder Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte als Zugangsschlüssel zur geplanten Telematik-Infrastruktur. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die komplette Struktur im Jahr 2015 oder 2016 steht.

Vorgehen unserer BKK:
Um der gesetzlichen Vorgabe (Ausgabe der eGK an mindestens 10% der Versicherten in 2011) zu genügen, beginnen wir Ende September 2011 mit der Ausgabe der ersten Karten. Zunächst werden wir unsere Versicherten im Raum Siegen und Kreuztal mit der eGK ausstatten. In 2012 werden dann nach und nach alle weiteren Karten ausgegeben.