Aktuell: Corona
Informationen für Arbeitgeber
Erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise: Befristete Neuerungen
Auf der Grundlage des ‚Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld‘ erleichtert der Gesetzgeber den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen rückwirkend vom 01.03.2020 an einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld. Die Verordnung gilt befristet bis zum 31.12.2021.
Wesentliche Änderungen:
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Quellen und weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kurzarbeitergeld-1729626
FAQ und Antragsvoraussetzungen
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und Betrieben
Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus
Überblick
1. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
- Erleichterte Gewährung von Stundung
- Angepasste Vorauszahlungen
- Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 bei Betroffenheit von Auswirkungen der Corona Krise
- Entgegenkommen bei Steuern der Zollverwaltung und Versicherungssteuern sowie Umsatzsteuern
2. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
- Erleichterte Bedingungen für KfW Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit-Universell (auch für Großunternehmer).
- Programm für größere Unternehmen: Umsatzgrenze auf 5 Mrd. erhöht, Umwandlung KfW-Kredit für Wachstum in Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf bestimmte Bereiche, Risikoübernahme bist zu 70%.
- Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken auf 2,5 Mio erhöht. Risikoanteil des Bundes auf 10% erhöht. Obergrenze der Betriebsmittel am Gesamtobligo auf 20% erhöht. Bürgschaftsentscheidungen bis zu 250.000,00 Euro darf Bürgschaftsbank selbstständig und innerhalb von 3 Tagen treffen.
- Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird überregional geöffnet. Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.
- Sonderprogramme bei der KfW für alle Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungs-schwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen. Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) bei Betriebsmitteln bis zu 80%, bei Investitionen sogar bis zu 90 %.
- Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit.
3. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
- 25 Mrd. Euro vom Bund für „Corona Response Initiative“ der Europäischen Kommission
FAQs zu den o.g. Themen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html