Auslandsversicherung
Ihre Gesundheitskarte ist nur in Deutschland gültig. Für Ihren Auslandsaufenthalt in anderen EU-Ländern sowie in lsland, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie jedoch die Europäische Gesundheitskarte nutzen, die sich auf deren Rückseite befindet. Darüber hinaus erhalten Sie für die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina auf Antrag besondere Anspruchsbescheinigungen.
Die gesetzliche Versicherung umfasst hierbei den jeweiligen gesetzlichen Standard des Gastgeberlandes.