Vertragsabsichten gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Vertrag über die Versorgung mit Flash Glukose Messsystemen
Die BKK Achenbach Buschhütten beabsichtigt mit Wirkung ab 01. Juni 2019 einen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Flash Glukose Messsystemen zu schließen.
Die BKK Achenbach Buschhütten ist zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmittel nach § 127 Abs. 2 SGB V zu Vertragsverhandlungen bereit. Interessierte Leistungserbringer können sich telefonisch oder per E-Mail an Frau Nagehan Sarac (02732 767 161; nagehan.sarac@bkk-achenbach.de) wenden.
Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen besteht die Möglichkeit eines Vertragsbeitritts nach § 127 Abs. 2a SGB V.
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4g bzw. § 4e des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:
- Name der verantwortlichen Stelle:
BKK Achenbach Buschhütten
BKK Achenbach Buschhütten Pflegekasse - Vorstand und Verwaltungsrat:
2.1. Vorstand: Eva-Maria Müller
2.2. Verwaltungsrat: Joachim Groos (alternierender Vorsitzender) - Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung:
Teamleiter: Tobias Weller
Administrator: Michael Sauerwald (Systeme, Netzwerke) - Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Siegener Straße 152
57223 Kreuztal
02732/767-0 - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können muss die Kasse Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt: - Feststellung des Versicherungsverhältnisses,
- Ausstellung der Krankenversichertenkarte bzw. der elektronischen Gesundheitskarte
- Durchführung von Beitragsangelegenheiten
- Prüfung und Gewährung von Leistungen
- Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
- Beitragsrückzahlung
- Durchführung der Kostenerstattung
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
- Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungs-formen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen.
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs
- Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programmen)
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen
- Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
- Koordinierung pflegerischer Hilfen
- statistische Zwecke
- Gewinnung von Mitgliedern
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Versorgungsverträgen nach § 87a SGB V (Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, Behandlungsbedarf der Versicherten)
- Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige (§ 264 SGB V)
- Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten:
Arten der gespeicherten Sozialdaten
Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten:
1. Daten zur Person:
Ordungsmerkmale ( z.B. Mitgliedsnummer)
Name, Vorname
Anschrift
Geburtsdatum
Telfonnummer
E-Mail
Geburtsort
Daten über Familienangehörige
Bankverbindung
Familienstand
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Mitgliedschaft in den Organen der Kasse
Rentenversicherungsnummer
2. Daten zur Mitgliedschaft:
Vorversicherungszeiten
Beginn und Ende
Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z.B. Kostenerstattung, Teilname an besonderen Versorgungsformen)
Kennzeichen zu Zusatzvereinbarungen
Betreuende Stellen
3. Daten zum Versicherungsverhältnis:
Art der Versicherung
Beginn und Ende
Meldegründe
Angaben zur Tätigkeit
Beitragsgruppe-/klasse
Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge
Daten zur Beitrags- und Versicherungsfreiheit
Daten zu Rentenantragstelltung/Rentenbezug
Arbeitgeber/Zahlstelle
4. Beitragsdaten:
Beitrags-Soll
Beitrags-Ist
Zahlungspflichtiger
Daten für Beitragseinzug
Daten zum Mahnverfahren
5. Leistungsdaten:
Art der Leistung
Diagnose
Leistungsverordner
Leistungserbringer
Zeitraum/Leistungsbezug
Kosten
Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Wegfall von Leistungen
Daten über andere Leistungsträger
Daten über strukturierte Behandlungsprogramme, integrierte Versorgung, Modellprojekte und Bonusprogramm
Daten über Auftragsleistungen
Daten über Ersatzansprüche
Daten über Versorgungsansprüche
Eigenanteile/Zuzahlungen
6. Daten zur Pflegeperson:
Stammdaten
Beginn und Ende der Pflegetätigkeit
Meldegründe
Zeiträume
Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht
Angaben zum Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger
Angaben zur Qualifikation
Daten für statistische Meldungen nach § 109 Sozialgesetzbuch elf (SGV XI)
7. Daten zum gesetzlichen Vertreter:
Name
Anschrift
Telefonnummer
Sozialdaten der Arbeitgeber und Zahlstellen:
Ordnungsmerkmale (z.B. Arbeitgebernummer, Betriebsnummer)
Name
Anschrift
Telefonnummer
Bankverbindung
Beitrags-Soll
Beitrags-Ist
Zahlungspflichtiger
Daten für den Beitragseinzug
Daten für das Mahnverfahren
Betreuende Stellen
Daten für Betriebsprüfungen
Daten für Abrechnungsarten
Sozialdaten der Vertragspartner/Lieferanten:
Ordnungsmerkmale (z.B. Lieferantennummer, Institutionskennzeichen)
Name
Anschrift
Bankverbindung
Daten über Abrechnungsverkehr
Sozialdaten der Bezieher von Publikationen:
Ordnungsmerkmale
Name, Vorname
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften an:
- Träger der Renten- und Unfallversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute
- Arbeitgeber und Zahlstellen
- Versorgungsverwaltung
- Leistungserbringer
- Wehrbereichsverwaltung
- Übermittlung in Einzelfällen nach § 67d ff Sozialgesetzbuch zehn (SGB X) - Regelfristen für die Datenlöschung:
Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) (z.B. den §§ 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt. - Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:
Es findet keine Übermittlung statt.