elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 01. Januar 2021 bieten wir unseren Versicherten die ePA (elektronische Gesundheitsakte) an. Die Nutzung ist freiwillig. Das bedeutet, die ePA wird nur zur Verfügung gestellt, wenn Sie als Versicherte/Versicherter dies wünschen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für Versicherte in Zukunft ein wichtiges Tool für ihr Gesundheitsmanagement sein.
Die Regelungen zum Datenschutz sind mit dem Patientendatenschutzgesetz eingeführt worden.
Weitere Infos über die Funktion der ePA finden Sie hier (externer Link)